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Anmeldung einer Hauptwohnung

Details

Bitte denken Sie daran, sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in eine Wohnung anzumelden. Bitte vereinbaren Sie für die Annmeldung einen Termin. Die Online-Terminvergabe finden Sie durch Klicken auf die Lasche „Termin Buchen“ auf der rechten Seite.

NEU:

Sie sind nach Bad Zwischenahn gezogen oder innerhalb der Gemeinde umgezogen? Dann können Sie Ihre Wohnsitzanmeldung oder Ummeldung ganz bequem online erledigen – ohne Termin und ohne Besuch im Bürgerbüro. Der Online-Service ist kostenfrei und steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

Was benötigen Sie für die Online-Anmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte.

  • Ihre persönliche PIN zum Personalausweis (Ihre erstmalig zugestellte und persönliche PIN können Sie aus dem PIN-Brief der Bundesdruckerei entnehmen)

  • ein NFC fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät für den Computer

  • die AusweisApp (kostenfrei)

  • ein behördliches Nutzerkonto, z.B. die Bund-ID, sowie

  • eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin (entfällt bei Bezug von Eigentum)

Wo kann ich den Service nutzen?

Die elektronische Wohnsitzanmeldung können Sie mittels dem folgenden Online-Antrag durchführen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, finden Sie diese unter der Dienstleistung "Anmeldung einer Hauptwohnung".

Für wen ist der Online-Service möglich?

  • Einzelpersonen

  • Familien, wenn alle Familienmitglieder bereits vorher unter derselben Adresse gemeldet waren und im Melderegister miteinander verknüpft sind.

Wie funktioniert die Online-Anmeldung?

Sie müssen nur den Online-Service aufrufen und den angegebenen Schritten folgen. Die Identifizierung Ihrer Person erfolgt über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises/eID-Karte. Bitte beachten Sie, sofern Sie zur Miete wohnen, die vom Vermieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung hochzuladen. Nachdem Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung online eingereicht haben, steht Ihnen nach erfolgreicher Prüfung durch die Meldebehörde eine digitale Meldebestätigung als Download zur Verfügung.

Aktualisierung Ihrer Ausweisdokumente

Die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises kann nun ebenfalls selbständig über den Online-Dienst und der AusweisApp vorgenommen werden. Anschließend erhalten Sie automatisch von der Bundesdruckerei einen Adressaufkleber für den Personalausweis und – sofern vorhanden – einen Wohnortaufkleber für den Reisepass. Diese Aufkleber können Sie entsprechend der übersandten Anleitung selbständig auf den jeweiligen Dokumenten anbringen.

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hinweise

nicht angegeben

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Bearbeitungsdauer

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben