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Reisepass Ausstellung

Details

Alle deutschen Staatsbürger, die in der Gemeinde Bad Zwischenahn ihre Hauptwohnung haben, können einen Reisepass beantragen.

Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de).

Der Reisepass muss persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (Die Online-Terminbuchung finden Sie auf der Startseite).


Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

Hinweise

Für die Antragstellung für Jugendliche unter 18 Jahre müssen beide Elternteile zustimmen, wenn sie zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Das Einverständnis kann erfolgen

  • durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder

  • durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.

Ist die Ehe geschieden oder leben die Eltern dauernd getrennt, kann das Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Im Einzelfall kann aber trotzdem das Einverständnis des anderen Elternteils notwendig sein.

Ist die Mutter ledig und alleinstehend, kann sie den Reisepass allein beantragen.

Der ledige alleinstehende Vater benötigt einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Einverständnis der Mutter, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit ihrem Einverständnis oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung beim Vater aufhält.

Bei Bestehen einer Vormundschaft wird der Betreuerausweis benötigt. Dieser wird vom Amtsgericht ausgestellt.

Bitte legen Sie beim Abholen Ihren bisherigen Reisepass vor.  Auf Wunsch kann Ihnen der bisherige Reisepass ungültig zurückgegeben werden.

Sie können Ihren neuen Reisepass persönlich abholen oder jemanden hierzu bevollmächtigen. Wenn Sie eine andere Person zum Abholen bevollmächtigen, legt diese bitte eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht, Ihren Reisepass und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern ab 26. Juni 2012 ungültig: Aufgrund einer europäischen Verordnung müssen ab dem 26. Juni 2012 alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ab diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Passinhaber selbst bleibt der Pass uneingeschränkt gültig. Wir empfehlen die rechtzeitige Beantragung von Reisedokumenten für die Kinder. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder.

Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

Unterlagen

Nähere Informationen zur Biometrietauglichkeit von Passbilder erhalten Sie unter http://www.bundesdruckerei.de .

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
    • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung

Verfahrensablauf

Die Herstellung der Reisepässe durch die Bundesdruckerei dauert ca. vier bis sechs Wochen.

Bitte überprüfen Sie vor einem Urlaubsantritt die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente. Unmittelbar vor den Ferienzeiten ist mit längeren Bearbeitungszeiten durch die Bundesdruckerei zu rechnen.
In besonders eiligen Fällen können vorläufige Identitätsdokumente ausgestellt werden. Ein vorläufiger Reisepass (Achtung: Bitte zwei biometrietaugliche Lichtbilder zur Antragstellung mitbringen!) kann mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden.

Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
  • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
    • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten. 
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
  • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

Rechtsbehelf

nicht angegeben