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Untersuchungsberechtigungsschein
Details
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Für diese Untersuchung bekommen die Jugendlichen im Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Kosten der Untersuchung trägt das Land.
Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei.
Kosten
Gebühren werden für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht erhoben.
Unterlagen
Lichtbildausweisdokument des Antragstellers.