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Adress- und Personendaten ändern lassen

Details

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise

nicht angegeben

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).

Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.

Diese leitet die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.