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Nachbeurkundung einer Ehe oder eines Sterbefalls im Ausland
Details
Manche Staaten fordern für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt Ihres Wohnsitzes ausstellt.
Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen vorgenommen worden ist.
Es ist jedoch auch möglich, eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nachbeurkunden zu lassen, soweit ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, staatenlos oder heimatloser Ausländer ist oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Standesamt.
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.
Sterbefall:
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden.
Mit der sogenannten Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag in das Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.
Die Nachbeurkundung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Hinweise
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen (z. B. mit einer Apostille) oder durch die Deutsche Botschaft im Ausland legalisieren.
Falls mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:
Da es im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Ehenamens gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen und, falls erforderlich, eine gemeinsame Namenserklärung abgeben (soweit gewünscht).
Voraussetzungen
Im Sterbefall:
der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
die verstorbene Person muss im Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben. Den Antrag können Sie auch stellen, wenn die Person den Status eines Staatenlosen, eines heimatlosen Ausländers oder eines ausländischen Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland hatte.
Antragsberechtigt sind
die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner.
Personen, die ein rechtliches Interesse an der Nachbeurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können.
Unterlagen
Welche Unterlagen genau für die Erstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Einzelfall vorgelegt werden müssen, teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Welche Urkunden und sonstigen Unterlagen für die Eheschließung im Ausland benötigt werden, darüber geben die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland Auskunft.
Bei einem Sterbefall:
Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend
die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und eventuell ein Nachweis über deren Auflösung,
die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/Nachweis des Sonderstatus
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.
Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
Geburt oder Sterbefall im Ausland:
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Nachbeurkundung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Nachbeurkundung vorzunehmen.