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Veranstaltung: Anzeige

Details

Hinweis: In Niedersachsen gilt das NGastG statt dem GastG. Aus diesem Grund verweisen wir darauf, dass die Frist vier Wochen beträgt.

Weitere nähere Informationen zum Ablauf in der Gemeinde Bad Zwischenahn erhalten Sie hier.

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

Kosten

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Hinweise

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Unterlagen

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben