Google Translate
Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Eheschließung anmelden
Details
Eine Eheschließung kann - unabhängig vom Wohnsitz - in jedem deutschen Standesamt erfolgen.
Die beabsichtigte Eheschließung muss jedoch beim zuständigen Standesamt angemeldet werden (Prüfung der Ehevoraussetzungen).
Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Der Eheschließungstermin kann schon vor dieser Frist vereinbart werden. Bitte beachten Sie die weiteren Ausführungen zu den Terminreservierungen.
Verbindliche Terminreservierungen senden Sie bitte schriftlich an standesamt@bad-zwischenahn.de
Eine Terminreservierung muss folgende Informationen enthalten: Im Betreff bitte den (gewünschten) Trautermin und den Trauort. In der Email müssen die Namen beider Verlobten, eine Anschschrift und eine Telefonnummer genannt werden.
TERMINRESERVIERUNG 2027:
Derzeit sind Terminreservierungen für das Jahr 2027 noch nicht möglich und werden auch noch nicht entgegen genommen.
Schauen Sie gerne in die unten stehende Liste, ob Ihr Wunschtermin dabei ist.
Terminreservierungen für das Jahr 2027 sind ab dem 15.04.2026 per E-Mail an standesamt@bad-zwischenahn.de möglich. Bitte beachten Sie, dass vor diesem Stichtag eingegangene Terminreservierungen KEINE Beachtung finden. In der Terminreservierung schreiben Sie bitte das Datum und den Trauort in den Betreff. In die Email schreiben Sie bitte Ihre beiden Namen, Ihre Anschrift und eine Telefonnummer.
Die Terminreservierungen für das Jahr 2027 werden der Reihe nach bearbeitet.
Die Bearbeitung der Terminreservierungen für das Jahr 2027 werden der Reihe nach bearbeitet. Die Bearbeitung kann ein paar Tage in Anspruch nehmen. Wir bitten von Rückfragen abzusehen.
Wir bitten um Berücksichtigung, dass die Trauungen an den besonderen Orten freitags um 13 Uhr beginnen, samstags um 10 Uhr/ 11 Uhr. DieTrauungen auf dem Schiff beginnen um 9 Uhr.Die Termine werden in der Reihenfolge nach Eingang der Reservierung vergeben.
Wir behalten uns vor, Termine zu ergänzen oder zu streichen.
Freie Termine für das Jahr 2027:
Haus Brandstätter
Freitags vormittags finden grundsätzlich Trauungen im Haus Brandstätter statt. Weitere Termine innerhalb der Woche sind möglich. Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich freier Termine innerhalb unser Öffnungszeiten telefonisch oder per Email.
Samstag, 03.04.2027
Samstag, 05.06.2027
Spiegelsaal im Alten Kurhaus (und Ammerländer Bauernhaus)
Samstag, 27.02.2027
Samstag, 20.03.2027
Samstag, 17.04.2027
Freitag, 23.04.2027
Freitag, 14.05.2027
Samstag, 22.05.2027
Freitag, 11.06.2027
Freitag, 02.07.2027
Samstag, 17.07.2027
Samstag, 07.08.2027
Freitag, 13.08.2027
Samstag, 28.08.2027
Samstag, 25.09.2027
Samstag, 09.10.2027
Ammerländer Bauernhaus
Samstag, 29.05.2027
Samstag, 26.06.2027
Samstag, 24.07.2027
Samstag, 04.09.2027
Ggf. ist eine Trauung im Ammerländer Bauernhaus auch an einem der für den Spiegelsaal genannten Termine möglich. Dies können Sie gerne bei uns erfragen.
Park der Gärten
Samstag, 19.06.2027
Samstag, 10.07.2027
Samstag, 18.09.2027
Schiff der Weißen Flotte (Beginn 9 Uhr)
Samstag, 29.05.2027
Samstag, 26.06.2027
Samstag, 24.07.2027
Samstag, 04.09.2027
Bezüglich der neben den Gebühren des Standesamts anfallenden Kosten einer Schiffstrauung wenden Sie sich bitte vorab an die Reederei Ekkenga (Tel: 04403/3056).
Terminreservierung 2026
Terminreservierungen sind per Email an standesamt@bad-zwischenahn.de möglich. Bitte beachten Sie, dass vor diesem Stichtag eingegangene Terminreservierungen KEINE Beachtung finden. In der Terminreservierung schreiben Sie bitte das Datum und den Trauort in den Betreff. In die Email schreiben Sie bitte Ihre beiden Namen, Ihre Anschrift und eine Telefonnummer.
Die Bearbeitung der Terminreservierungen für das Jahr 2026 werden der Reihe nach bearbeitet. Die Bearbeitung kann ein paar Tage in Anspruch nehmen. Wir bitten von Rückfragen abzusehen.
Wir bitten um Berücksichtigung, dass die Trauungen an den besonderen Orten freitags um 13 Uhr beginnen, samstags um 10 Uhr/ 11 Uhr. Die Termine werden in der Reihenfolge nach Eingang der Reservierung vergeben.
Freie Termine für das Jahr 2026:
Haus Brandstätter
Freitags vormittags finden grundsätzlich Trauungen im Haus Brandstätter statt. Weitere Termine innerhalb der Woche sind möglich. Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich freier Termine innerhalb unser Öffnungszeiten telefonisch oder per Email.
Samstag, 04.07.2026
Spiegelsaal im Alten Kurhaus/Ammerländer Bauernhaus
Alle Termine sind belegt.
Park der Gärten
Alle Termine sind belegt.
Schiff der Weißen Flotte
Bezüglich eines Trautermins auf dem Schiff wenden Sie sich bitte vorab an die Reederei Ekkenga (Tel: 04403/3056).
Voraussetzungen
Zur Anmeldung der Eheschließung sollen beide Partner persönlich erscheinen. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, zu dem Sie Ihre Anmeldung bei uns vornehmen möchten.
Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Trauorte
Informationen zu den möglichen Terminen finden Sie unter dem Reiter "Infos"
Kuppelsaal des Hauses Brandstätter
Trauungen im Kuppelsaal im Haus Brandstätter finden während der Öffnungszeiten des Rathauses und an bestimmten Samstagen statt.
Fahrgastschiff der "Weißen Flotte"
Für die Zeremonie kann von Mitte April bis Mitte Oktober samstags um 9:00 Uhr (Dauer bis 11:00 Uhr) auch die MS Ammerland gebucht werden. Dafür wenden Sie sich bitte an die Weiße Flotte Bad Zwischenahn (04403/3056), E-Mail: weisse-flotte-zwischenahn@t-online.de. Dort sind auch die zusätzlichen Kosten zu entrichten.
Spiegelsaal des Alten Kurhauses
Freitags nachmittags oder samstags werden Eheschließungen im Stundentakt im Spiegelsaal des Alten Kurhauses angeboten.
Die Modalitäten der Nutzung können Sie bei der Touristik GmbH Bad Zwischenahn (04403/619167 oder 04403/619123), E-Mail: veranstaltungen@bad-zwischenahn-touristik.de erfragen.
Ammerländer Bauernhaus
In den Monaten April bis Ende September jeden Jahres sind Eheschließungen im Ammerländer Bauernhaus an bestimmten Freitagen (nachmittags) und Samstagen möglich.
Beim Verein für Heimatpflege (04403/2071), E-Mail: info@ammerlaender-bauernhaus.de.erfahren Sie Einzelheiten zu der Räumlichkeit.
Park der Gärten
An festen Terminen (Termine s. unter Terminreservierung) besteht während der Saison des Parks der Gärten die Möglichkeit, im Trauzimmer im Pavillon in der Mitte des Parks die Ehe zu schließen.
Trauzeugen
Trauzeugen sind für die standesamtliche Trauung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Brautpaare wünschen aber weiterhin Trauzeugen. Es ist möglich insgesamt zwei Trauzeugen zu benennen. Diese müssen am Tag der Eheschließung einen gültigen Personalausweis/Reisepass mitbringen.
Das Standesamt Bad Zwischenahn bietet eine Vielzahl von verschiedenen Stammbüchern an. Diese können auf Wunsch gekauft und am Tag der Eheschließung oder im Standesamt ausgehändigt werden.
Kosten
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag in Höhe von 75 Euro an.
Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.
- Je ausländisches Recht, dass nach Artikel 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu beachten ist, zuzüglich 50 Euro
- Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro
- bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung, zuzüglich 50 Euro
- bei Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro.
Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.
Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet.
Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.
Hinweise
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen (z. B. mit einer Apostille) oder durch die Deutsche Botschaft im Ausland legalisieren.
Falls mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:
Da es im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Ehenamens gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen und, falls erforderlich, eine gemeinsame Namenserklärung abgeben (soweit gewünscht).
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.
Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
aktuelle Geburtsurkunde
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
die Eheurkunde oder
den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
die Sterbeurkunde des früheren Partners.
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
alle Heiratsurkunden
alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
Geburtsurkunden der Kinder.
Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
Geburtsurkunde
Ehefähigkeitszeugnis
Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.
Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners.
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder.
Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobten/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Rechtsgrundlagen
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.
Weiterführende Informationen
nicht angegeben