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Beantragung einer Geburtsurkunde
Details
Für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Geburtsort, in der Regel ein Krankenhaus, liegt.
Ist ein deutscher Staatsangehöriger, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland im Ausland geboren, so kann dieser Personenstandsfall auf Antrag in einem deutschen Geburtenregister beurkundet werden. Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes der im Ausland geborenen Person bzw. der antragsberechtigten Person im Inland. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin.
Die Geburtsurkunde ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes und beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Sie zeigt den aktuellen Stand. Eventuell eingetretene Änderungen - beispielsweise eine Namensänderung - werden eingearbeitet und sind nicht erkennbar.
Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, welches die Geburt beurkundet hat.
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.
Weitere Informationen bekommen Sie gerne auf Nachfrage.
Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
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Hinweise
Berechtigt, eine Geburtsurkunde zu erhalten sind:
Personen, auf die sich die Beurkundung bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie,
Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit,
andere Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können; ein rechtliches Interesse ist nur dann gegeben, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten eines anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist,
andere Personen mit Vollmacht einer berechtigten Person; soll im Auftrag einer berechtigten Person gehandelt werden, so ist der Nachweis der Berechtigung dieser Person, sowie eine von ihr ausgestellte Vollmacht vorzulegen.
Falls Sie Zweifel an Ihrer Berechtigung zur Erlangung einer Personenstandsurkunde oder Auskunft aus Personenstandsregistern haben, legen Sie uns bitte den Sachverhalt schriftlich dar oder wenden Sie sich telefonisch an uns. Wir beraten Sie gerne bezüglich der vorzulegenden Unterlagen.
Eine Ausstellung einer Geburtsurkunde ist nicht möglich, sofern bei der Beurkundung der Geburt keine Nachweise zu Angaben über die Eltern vorlagen und daher nur ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden darf.
Fristen
Das Standesamt führt den Geburtenregistereintrag 110 Jahre. Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist nur innerhalb dieser Frist möglich.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Unterlagen
Für die Beurkundung einer Geburt:
bei ledigen Müttern:
Geburtsurkunde (bei Geburt der Mutter im Ausland mit Übersetzung),
bei bereits erfolgter Vaterschaftsanerkennung: Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft und Geburtsurkunde des Vaters,
bei bereits erfolgter Erklärung über die gemeinsame Sorge: Urkunde über Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (ausgestellt vom Jugendamt oder Notar),
bei verheirateten Müttern:
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde
bei verwitweten oder geschiedenen Müttern:
Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde Ihres Ehegatten
Bei Hausgeburten muss eine Geburtsbescheinigung der Hebamme vorgelegt werden.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist der Reisepass oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde bezüglich der Staatsangehörigkeit vorzulegen. Sofern keine internationalen Urkunden eingereicht werden können, ist eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher zu veranlassen.
Um zu erfahren, ob ggf. noch weitere Unterlagen benötigt werden, melden Sie sich bitte beim Standesamt.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde benötigen wir Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
-
bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
- für andere Personen: gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
- Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
-
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde elektronisch über einen Online-Dienst beantragen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Weiterführende Informationen
nicht angegeben