Google Translate
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Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
Details
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
enthalten.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise
nicht angegeben
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben