Google Translate
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Winterdienst
Details
Es wird bei Vorliegen entsprechender Hinweise im Einzelfall überprüft, ob Grundstückseigentümer bzw. beauftragten Personen die Gehwege bzw. Straßenseitenstreifen von Schnee und Eis befreit haben und ihrer Streupflicht nachgekommen sind.
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise
nicht angegeben
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsgrundlagen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben