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Altenbetreuung

Details

Beschreibung

Für Veranstaltungen, die von Vereinen oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege speziell für Senioren organisiert und durchgeführt werden (z. B. Ausflug für Senioren, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Spieleabende für Senioren) werden mit einem Zuschuss von 2,05 € pro Teilnehmer (höchstens 127,10 €) gefördert. Damit soll der Eigenanteil oder Kostenbeitrag, den teilnehmende Senioren zu leisten haben, reduziert werden, um Senioren die Teilnahme zu ermöglichen bzw. Senioren zu motivieren, an einer Seniorenveranstaltung teilzunehmen.

Voraussetzungen

  • die Seniorenveranstaltung wird von einem Verein, einem Seniorenclub, einem Träger der freien Wohlfahrtspflege o. ä. organisiert

  • die Veranstaltung wird von den Organisatoren ehrenamtlich durchgeführt

  • die Veranstaltung wird speziell für Senioren angeboten

  • es können jährlich zwei Veranstaltungen gefördert werden

  • durch die Veranstaltung entstehen Kosten für die Organisatoren durch Bewirtung, Gesangsdarbietungen, Busfahrten, Unterhaltung, Geschenke an die teilnehmenden Senioren o. ä.

  • max. wird ein Zuschuss von 127,10 € gewährt (je 2,05 € für 62 Teilnehmer)

 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag „Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Altenbetreuung gem. § 71 Abs. 2 Ziffer 5 SGB XII“ (siehe Formulare)

  • Nachweis über Kosten

  • Teilnehmerliste