Google Translate
Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Familienbuch
Details
Familienbücher wurden vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 bei dem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) und seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern angelegt, bei dem auch die Ehe geschlossen wurde.
Mit der Reform des Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 werden Familienbücher als Eheregister fortgeführt, aus dem Eheurkunden erstellt werden können.
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.
Kosten
Die Kosten betragen 15 € für eine Eheurkunde. Jedes weitere Exemplar kostet die Hälfte.
Hinweise
Zuständig für die Ausstellung von Eheurkunden ist das Standesamt der Eheschließung.
Berechtigte Personen sind:
Personen, auf die sich die Beurkundung bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge,
Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit,
andere Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Ein rechtliches Interesse ist nur dann gegeben, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten eines anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist,
andere Personen mit Vollmacht einer berechtigten Person. Soll im Auftrag einer berechtigten Person gehandelt werden, so ist der Nachweis der Berechtigung dieser Person, sowie eine von ihr ausgestellte Vollmacht vorzulegen.
Falls Sie Zweifel an Ihrer Berechtigung zur Erlangung einer Personenstandsurkunde oder Auskunft aus Personenstandsbüchern haben, legen Sie uns bitte den Sachverhalt schriftlich dar oder wenden Sie sich telefonisch an uns. Wir beraten Sie gerne bezüglich der
Voraussetzungen
Die Ehe muss in der Gemeinde Bad Zwischenahn geschlossen worden sein.
Unterlagen
Es wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.