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Kampfmittel: Beseitigung

Details

Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

Kosten

Grundsätzlich ergibt sich aus § 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers.

Daher werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, auch vom Bund selbst getragen.

Bei der Kampfmittelbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften trägt das Land aus Billigkeitsgründen die Kosten für die Entschärfung, die Bergung, den Transport und die Vernichtung alliierter Munition. Die Aufwendungen für ehemals reichseigene Fundmunition werden vom Bund im Rahmen der so genannten Staatspraxis grundsätzlich erstattet.

Hinweise

nicht angegeben

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsgrundlagen

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben