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Personenstandsurkunden

Details

Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.

Die Ausstellung erfolgt bei dem Standesamt, bei dem das jeweilige Ereignis stattgefunden hat.

Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.

Kosten

Jede Personenstandsurkunde oder beglaubigte Registerabschrift kostet 15,00 € (jedes weitere, in einem Arbeitsgang erstellte Exemplar kostet die Hälfte).

Hinweise

Berechtigt sind:

  1. Personen, auf die sich die Beurkundung bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner/in Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie

  2. Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit

  3. andere Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Ein rechtliches Interesse ist nur dann gegeben, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten eines anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.

  4. andere Personen mit Vollmacht einer berechtigten Person. Soll im Auftrag einer berechtigten Person gehandelt werden, so ist der Nachweis der Berechtigung dieser Person, sowie eine von ihr ausgestellte Vollmacht vorzulegen.

Falls Sie Zweifel an Ihrer Berechtigung zur Erlangung einer Personenstandsurkunde oder Auskunft aus Personenstandsregister haben, legen Sie uns bitte den Sachverhalt schriftlich dar oder wenden Sie sich telefonisch an uns. Wir beraten Sie gerne bezüglich der vorzulegenden Unterlagen.

Unterlagen

Gültiger Personalausweis oder Reisepass