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Wohngeld Änderung
Details
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Kosten
keine
Hinweise
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Fristen
Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Klage beim Verwaltungsgericht