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Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

Details

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Fristen

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Unterlagen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben