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Hundesteuer Festsetzung

Details

Steuerpflichtiger Halter ist derjenige, der einen Hund in seinem Haushalt, Betrieb, einer Institution oder Organisation aufgenommen hat. Wer einen Hund zur Pflege oder zum Anlernen von mehr als zwei Monaten hält, ist ebenfalls steuerpflichtig. Ein Hund ist grundsätzlich ab Vollendung des dritten Lebensmonats steuerpflichtig.

Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen, sie beträgt jährlich:

  • für den ersten Hund: 50,00 €

  • für den zweiten Hund: 70,00 €

  • für jeden weiteren Hund: 90,00 €

  • für „gefährliche“ Hunde: 500,00 €


„Gefährliche“ Hunde sind insbesondere Hunde, die bereits durch ihre Aggressivität aufgefallen sind oder bei denen die zuständige Behörde (hier: Landkreis Ammerland, Veterinäramt) eine Gefährlichkeit festgestellt hat.
Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Bad Zwischenahn werden die Rassen Bullterrier, Pittbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, sowie deren Kreuzungen untereinander als „gefährliche“ Hunde eingestuft.

Die Steuer wird als Jahressteuer innerhalb des Kalenderjahres erhoben und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig.

Anmeldung:

Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Zuzug des Halters oder der Anschaffung des Hundes erfolgen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als drei Monate ist.

Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.

Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des Kalendermonats, der auf den Monat des Zuzuges oder der Anschaffung folgt, frühestens mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Abmeldung:

Die Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht, das Tier abgegeben wird oder verstirbt. Die Abmeldefrist beträgt hier ebenfalls eine Woche.

Die Abmeldung muss schriftlich oder persönlich erfolgen.

Bei der Abmeldung ist, wenn der Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei (falls vorhanden). Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung mit abzugeben.

Informationen zu Fristen:

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Hierbei ist die Rasse des Hundes anzugeben. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn der Halter aus der Gemeinde wegzieht. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung fort, so ist dies binnen einer Woche schriftlich bei der Gemeinde anzuzeigen.

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Hinweise

Die Kommunale Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn finden Sie im Gemeinderecht auf unserer Homepage oder in dieser Leistung unter dem Reiter Downloads.

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Hund anmelden:

  • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
  • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.

 
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:

  • Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
    • Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
    • Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
    • der Hund verstorben ist.
  •  Sie halten den Hund nicht weiterhin.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Rechtsgrundlagen

Die Kommunale Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn finden Sie im Gemeinderecht auf unserer Homepage oder in dieser Leistung unter dem Reiter Downloads.

Kommunale Satzung

Rechtsbehelf

nicht angegeben