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Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten

Details

Die Grundsteuer A ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

Für die Bewertung und die Festsetzung des Einheitswertes und des Messbetrages ist das Finanzamt Westerstede zuständig. Sie erreichen die Bewertungsstelle des Finanzamtes unter 04488-515315.

Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest. Dieser beträgt z.Zt. 331%.

Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundbesitz wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig.

Informationen zu Formularen:

  • grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren

  • Schriftform erforderlich: ja

  • Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig

Kosten

  • keine,

  • es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

Hinweise

Sind Sie Eigentümer oder Nutzer eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks oder Betriebes, ist dafür eine Grundsteuer A zu zahlen.

Fristen

Die Grundsteuer wird in Viertelbeträgen zum Quartal (15.02, 15.05, 15.08 und 15.11) fällig.

Die Steuer kann auf Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Voraussetzungen

Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer oder (in den neuen Bundesländern) Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Betrieben sind.

Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

Unterlagen

  •  grundsätzlich keine

Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

Verfahrensablauf

Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.