Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Hundehaltung Anmeldung

Details

Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, einer Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,

  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,

  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Hinweise

Die Leistung zur Hundehaltung Abmeldung finden Sie hier.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

Voraussetzungen

nicht angegeben

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsgrundlagen

Die Kommunale Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn finden Sie im Gemeinderecht auf unserer Homepage oder in dieser Leistung unter dem Reiter Downloads.

  • Kommunale Satzung

Rechtsbehelf

nicht angegeben