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Hundehaltung Anmeldung
Details
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, einer Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
wenn der Hund älter als drei Monate ist,
bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Hinweise
Die Leistung zur Hundehaltung Abmeldung finden Sie hier.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Voraussetzungen
nicht angegeben
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsgrundlagen
Die Kommunale Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn finden Sie im Gemeinderecht auf unserer Homepage oder in dieser Leistung unter dem Reiter Downloads.
- Kommunale Satzung
Rechtsbehelf
nicht angegeben