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Hundehaltung Abmeldung
Details
Die Haltung eines Hundes ist schriftlich abzumelden bei
Aufgabe der Hundehaltung
Abgabe des Hundes
Tod des Hundes
Verlust des Hundes
Wegzug des Hundehalters
Bei Abmeldung des Hundes, ist der Gemeinde Bad Zwischenahn die ausgegeben Hundesteuermarke zurück zu geben.
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen einer Woche, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn der Halter aus der Gemeinde wegzieht.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise
Diese finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Unterlagen
Das Abmeldeformular finden Sie unter dem Reiter Downloads.
- ausgefülltes Abmeldeformular
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsgrundlagen
Die Kommunale Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn finden Sie im Gemeinderecht auf unserer Homepage oder in dieser Leistung unter dem Reiter Downloads.
Kommunale Satzung
Rechtsbehelf
nicht angegeben