Für dieses Neubaugebiet sind momentan keine Bewerbungen möglich!
Wir informieren Sie auf dieser Seite, sobald es wieder der Fall ist.
In diesem Neubaugebiet stehen insgesamt 37 Grundstücke für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus und acht für eine Bebauung mit einem Doppelhaus zur Verfügung (16 Doppelhaushälften). Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Doppelhausgrundstück für ein Wohngebäude mit drei oder vier Wohneinheiten zur Verfügung gestellt werden soll. Die übrigen sieben Grundstücke werden geteilt, so dass jeder Käufer das Grundstück für seine Doppelhaushälfte direkt von der Gemeinde erwirbt.
Insgesamt wird das Neubaugebiet in drei Bauabschnitte eingeteilt. Die Grundstücke des 1. Bauabschnitts können Sie der Aufstellung über die Kaufpreise entnehmen. Für die nächsten Bauabschnitte werden dann gesonderte Kaufpreisaufstellungen erstellt.
Die Grundstücke sind voraussichtlich ab Herbst 2021 bebaubar. Zurzeit wird die Ersterschließung durchgeführt (Verlegung der Leitungen in den Straßen, Einbau der Schächte für die einzelnen Grundstücke etc.). Es ist allerdings noch nicht absehbar, wann sie beendet werden können. Hierfür kommt es maßgeblich auf das Wetter an. Wir werden die Käufer daher rechtzeitig über einen möglichen Baubeginn informieren.
Alle wichtigen Informationen finden Sie in den "Erläuterungen". Wir haben daher die dringende Bitte, dass Sie sich diese sorgfältig durchlesen, bevor Sie sich bewerben oder eine Anfrage an uns richten.
Bewerbung und Grundstücksvergaben
Bewerbungen sind momentan nicht möglich, da frei werdende Grundstücke nach einer Warteliste vergeben werden, die für den 1. Bauabschnitt gilt.
Sobald der 2. Bauabschnitt beginnt, voraussichtlich im Frühjahr 2024, werden wir unseren Bewerbungsbogen wieder in der Rubrik "Formulare" zur Verfügung stellen.
Erschließungsplan
Aus dem Erschließungsplan können Sie die vorgesehenen Grundstückszufahrten erkennen (rote Dreiecke).
Aufteilungsplan
In diesem Plan sind die Bauflächen dargestellt. Als Grundstücksgrößen sind noch ca.-Werte genannt. Erfahrungsgemäß ändern sie sich jedoch nicht mehr oder nur unwesentlich.
Kaufpreise
Neben dem Kaufpreis zahlen Sie an uns den Abwasserbeitrag sowie die Kosten für den Prüfschacht und den Grundstücksanschluss. Den Gesamtbetrag können Sie der Aufstellung über die Kaufpreise entnehmen.
Die übrigen Hausanschlüsse (Wasser, Gas, Strom, Telefon, Internet) sind direkt bei den Versorgungsunternehmen zu beantragen und werden von dort in Rechnung gestellt.
Bauvorschriften
Die Bauvorschriften ergeben sich aus dem Bebauungsplan. Wir haben die wichtigsten Regelungen aber auch in unseren "Erläuterungen" für Sie zusammengestellt.
Spielplatz
Im Neubaugebiet ist auch ein Spielplatz vorgesehen. Es steht momentan jedoch noch nicht fest, wann er angelegt werden kann.
Sonstiges
Die Grundstücke müssen innerhalb von zwei Jahren bebaut werden (Bauverpflichtung) und die Häuser anschließend zehn Jahre selbst bewohnt werden.