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Abmeldung einer Wohnung

Beschreibung

Abmeldung bei Aufgabe einer Wohnung in der Gemeinde Bad Zwischenahn

Die Pflicht zur Abmeldung einer Hauptwohnung ist am 01.06.2004 grundsätzlich entfallen.

Bei einem Wegzug ins Ausland oder einem Auszug aus einer Nebenwohnung besteht allerdings weiterhin eine Abmeldepflicht innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen vor Auszug und  von 14 Tagen nach Auszug.

Die Vordrucke erhalten Sie im Bürgerbüro oder hier als Download. Das ausgefüllte Abmeldeformular kann auch auf dem Postweg der Gemeinde Bad Zwischenahn zugeleitet werden.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis und/oder Reisepass

Bürgeramt -Bürgerbüro-
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Telefon 04403 / 604 - 333
E-Mail buergeramt@bad-zwischenahn.de
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30

Sie können hier online die Anmeldung einer Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Bürgerbüro nur vorbereiten.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument sowie eine Wohnungsgeberbestätigung mit.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Hier finden Sie den Online-Antrag.

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/dienstleistungen/Abmeldung.php