Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Die Gebühr für eine erweiterte Meldebescheinigung beträgt 9,00 €.
Erweiterte Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung mit weitergehendem Inhalt, wie z. B. Staatsangehörigkeiten. Sie werden in der Regel zur Vorlage bei Behörden, insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung, benötigt.
Montag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Dienstag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Mittwoch | 08:00–12:30 | |
Donnerstag | 08:00–12:30 | 14:00–17:30 |
Freitag | 08:00–12:30 |
Eine erweiterte Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung mit weitergehendem Inhalt, wie z. B. Staatsangehörigkeiten. Sie werden in der Regel zur Vorlage bei Behörden, insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung, benötigt.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
1. Familienname
2. frühere Namen
3. Vornamen
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
8. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
9. frühere Anschriften
10. Einzugsdatum, Auzugsdatum
11. Familienstand
Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 9,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.
Die erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie postalisch.
Für eine gebührenfreie Meldebescheinigung (z. B. für Wohngeldzwecke) wenden Sie sich bitte persönlich an das Bürgerbüro!
Hier finden Sie den Online-Antrag.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
1. Familienname
2. frühere Namen
3. Vornamen
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 7,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben.
Die Meldebescheinigung erhalten Sie postalisch.
Hier finden Sie den Online-Antrag.