Folgende Unterlagen sind zweifach bei der Gemeinde Bad Zwischenahn einzureichen:
- Formular „Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO" (u.a. erhältlich bei der Gemeinde oder im Internet : www.ammerland.de)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte neuesten Datums im Maßstab 1:1.000 (einmal im Original; erhältlich beim Katasteramt Westerstede, Tel. 04488/763240)
- Lageplan im Maßstab 1:500 (Architektenplan gemäß § 3 Bauvorlagenverordnung)
- Freiflächengestaltungsplan im Maßstab 1:200 (§ 3 Absatz 1 Nr.10 Bauvorlagenverordnung in Verbindung mit § 19 Absatz 4 Baunutzungsverordnung)
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte; § 4 Bauvorlagenverordnung)
- Baubeschreibung (§ 5 Bauvorlagenverordnung)
- Berechnung der Grund- und Geschossflächen und der Geschosse, die keine Vollgeschosse sind (§ 5 Bauvorlagenverordnung)
- Nachweis der notwendigen Kraftfahrzeug-Einstellplätze .
Die Gebühr für die Bestätigung der Gemeinde Bad Zwischenahn, die zum Baubeginn berechtigt und erteilt wird, wenn die Voraussetzungen des § 62 NBauO vorliegen, beträgt 50,- €. Eine Ausfertigung der erforderlichen Unterlagen wird von der Gemeinde dem Landkreis Ammerland vorgelegt. Die Gebühr des Landkreises beträgt in der Regel 60,- €.
Sofern nicht bekannt ist, ob die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 62 NBauO vorliegen, empfiehlt es sich vorab ein Gespräch mit der Gemeinde zu führen.
Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Bauherr ein Baugenehmigungsverfahren wählen