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Baumitteilung/Bauanzeige

Beschreibung

Die Errichtung von Wohngebäuden geringer Höhe (Gebäude, in denen jeder Aufenthaltsraum mit seinem Fußboden höchstens 7 m über der Geländeoberfläche liegt), Nebengebäuden und Nebenanlagen für diese Wohngebäude bedarf keiner Baugenehmigung in Baugebieten, die ein Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiet oder als reines, allgemeines oder besonderes Wohngebiet festsetzt. Für derartige Fälle ist ein Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich. Es muss jedoch eine Baumitteilung bzw. Bauanzeige gem. § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in zweifacher Ausfertigung bei der Gemeinde Bad Zwischenahn eingereicht werden.

Voraussetzung

Das Baugrundstück muss in einem Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiet oder als reines, allgemeines oder besonderes Wohngebiet festsetzt sein. Weiterhin muss die Erschließung gesichert sein.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind zweifach bei der Gemeinde Bad Zwischenahn einzureichen:

  • Formular „Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO" (u.a. erhältlich bei der Gemeinde oder im Internet : www.ammerland.de)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte neuesten Datums im Maßstab 1:1.000 (einmal im Original; erhältlich beim Katasteramt Westerstede, Tel. 04488/763240)
  • Lageplan im Maßstab 1:500 (Architektenplan gemäß § 3 Bauvorlagenverordnung)
  • Freiflächengestaltungsplan im Maßstab 1:200 (§ 3 Absatz 1 Nr.10 Bauvorlagenverordnung in Verbindung mit § 19 Absatz 4 Baunutzungsverordnung)
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte; § 4 Bauvorlagenverordnung)
  • Baubeschreibung (§ 5 Bauvorlagenverordnung)
  • Berechnung der Grund- und Geschossflächen und der Geschosse, die keine Vollgeschosse sind (§ 5 Bauvorlagenverordnung)
  • Nachweis der notwendigen Kraftfahrzeug-Einstellplätze .

Gebühren

Die Gebühr für die Bestätigung der Gemeinde Bad Zwischenahn, die zum Baubeginn berechtigt und erteilt wird, wenn die Voraussetzungen des § 62 NBauO vorliegen, beträgt 50,- €. Eine Ausfertigung der erforderlichen Unterlagen wird von der Gemeinde dem Landkreis Ammerland vorgelegt. Die Gebühr des Landkreises beträgt in der Regel 60,- €.

Hinweise

Sofern nicht bekannt ist, ob die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 62 NBauO vorliegen, empfiehlt es sich vorab ein Gespräch mit der Gemeinde zu führen.
Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Bauherr ein Baugenehmigungsverfahren wählen

Planungs- und Umweltamt
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, 2. Obergeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30
 
 
 
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