Die Errichtung von Wohngebäuden geringer Höhe (Gebäude, in denen jeder Aufenthaltsraum mit seinem Fußboden höchstens 7 m über der Geländeoberfläche liegt), Nebengebäuden und Nebenanlagen für diese Wohngebäude bedarf keiner Baugenehmigung in Baugebieten, die ein Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiet oder als reines, allgemeines oder besonderes Wohngebiet festsetzt. Für derartige Fälle ist ein Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich. Es muss jedoch eine Baumitteilung bzw. Bauanzeige gem. § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in zweifacher Ausfertigung bei der Gemeinde Bad Zwischenahn eingereicht werden.
Das Baugrundstück muss in einem Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiet oder als reines, allgemeines oder besonderes Wohngebiet festsetzt sein. Weiterhin muss die Erschließung gesichert sein.
Folgende Unterlagen sind zweifach bei der Gemeinde Bad Zwischenahn einzureichen:
Die Gebühr für die Bestätigung der Gemeinde Bad Zwischenahn, die zum Baubeginn berechtigt und erteilt wird, wenn die Voraussetzungen des § 62 NBauO vorliegen, beträgt 50,- €. Eine Ausfertigung der erforderlichen Unterlagen wird von der Gemeinde dem Landkreis Ammerland vorgelegt. Die Gebühr des Landkreises beträgt in der Regel 60,- €.
Sofern nicht bekannt ist, ob die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 62 NBauO vorliegen, empfiehlt es sich vorab ein Gespräch mit der Gemeinde zu führen.
Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Bauherr ein Baugenehmigungsverfahren wählen
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