Das Beglaubigen von Kopien von Personalausweisen und Reisepässen ist nicht zulässig.
Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen eine Beglaubigung aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgt.
Sofern Sie Personenstandsurkunden benötigen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, da das Beglaubigen von Kopien von Personenstandsurkunden grundsätzlich nicht zulässig ist.