Die Beglaubigungen werden nur für Bürgerinnen/Bürger der Gemeinde
Bad Zwischenahn vorgenommen.
Bitte bringen Sie immer das Original und die zu beglaubigenden Kopien mit. Anderenfalls fallen neben den Gebühren für die Beglaubigung auch Kosten für das Anfertigen der Kopien an.
Bei Beglaubigungen von Ausweisdokumenten bringen Sie bitte die gesetzliche Grundlage mit.
Gebühr: 6,00 € pro beglaubigter Kopie (bei jeder weiteren von gleichen Original 3,00 €).
Das Beglaubigen von Kopien von Personalausweisen und Reisepässen ist nicht zulässig.
Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen eine Beglaubigung aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgt.
Sofern Sie Personenstandsurkunden benötigen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, da das Beglaubigen von Kopien von Personenstandsurkunden grundsätzlich nicht zulässig ist.
Montag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Dienstag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Mittwoch | 08:00–12:30 | |
Donnerstag | 08:00–12:30 | 14:00–17:30 |
Freitag | 08:00–12:30 |