Persoen, die ohne festen Wohnsitz sind und in der Gemeinde auf der Durchreise sind, wird ein Tagessatz gewährt. Im Bedarfsfall wird eine Kostenzusage für die Behandlung durch einen Arzt oder Zahnarzt gewährt (Krankenhilfe)
Hinweis
Der Tagessatz wird für einen Tag oder über das Wochenende gewährt