Manche Staaten fordern für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt Ihres Wohnsitzes ausstellt.
Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen vorgenommen worden ist.
Es ist jedoch auch möglich, eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nachbeurkunden zu lassen, soweit ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, staatenlos oder heimatloser Ausländer ist oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Standesamt.
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.