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Eheschließung im Ausland

Beschreibung

Manche Staaten fordern für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt Ihres Wohnsitzes ausstellt.

Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen vorgenommen worden ist.

Es ist jedoch auch möglich, eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nachbeurkunden zu lassen, soweit ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, staatenlos oder heimatloser Ausländer ist oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Standesamt.

Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen für die Erstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Einzelfall vorgelegt werden müssen, teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.


Welche Urkunden und sonstigen Unterlagen für die Eheschließung im Ausland benötigt werden, darüber geben die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland Auskunft.

Gebühren

50,00 € für ein Ehefähigkeitszeugnis (ggf. höhere Gebühren bei Prüfung einer vorangegangenen ausländischen Scheidung)

50,00 € für eine Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe zzgl. weiterer Gebühren für Prüfung ausländischen Rechts und Scheidungen

Weitere Informationen bekommen Sie gerne auf Nachfrage.

Hinweise

Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen (z. B. mit einer Apostille) oder durch die Deutsche Botschaft im Ausland legalisieren.


Falls mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:
Da es im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Ehenamens gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen und, falls erforderlich, eine gemeinsame Namenserklärung abgeben (soweit gewünscht).

Telefax 04403/604-7344
E-Mail standesamt@bad-zwischenahn.de
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Montag08:00–12:30
Dienstag08:00–12:30
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:30
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