Familienbücher wurden vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 bei dem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) und seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern angelegt, bei dem auch die Ehe geschlossen wurde.
Mit der Reform des Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 werden Familienbücher als Eheregister fortgeführt, aus dem Eheurkunden erstellt werden können.
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.
Die Ehe muss in der Gemeinde Bad Zwischenahn geschlossen worden sein.