Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
Führungszeugnisse für behördliche oder private Zwecke können Sie im Bürgerbüro beantragen.
Seit dem 01.09.2014 besteht außerdem die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Weitere Inforamtionen hierzu erhalten Sie unter
Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen als Antragsteller Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.
Die Antragstellung soll grundsätzlich persönlich oder schriftlich erfolgen. Dabei müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen. Die Bevollmächtigung Dritter ist nicht möglich. Sofern ein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis gestellt werden soll, bringen Sie bitte entsprechende schriftliche Nachweise der anfordernden Stelle mit.
Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:
Verurteilungen von Straftätern erscheinen außer im Bundeszentralregister auch im Führungszeugnis, das jede Person über 14 Jahre bei ihrer Meldebehörde beantragen kann.
Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen:
Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 10 Jahren).
Montag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Dienstag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Mittwoch | 08:00–12:30 | |
Donnerstag | 08:00–12:30 | 14:00–17:30 |
Freitag | 08:00–12:30 |
Voraussetzungen
Gebühr
Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
Führungszeugnisse für behördliche oder private Zwecke können Sie im Bürgerbüro beantragen.
Seit dem 01.09.2014 besteht außerdem die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen.
Hier finden Sie den Online-Antrag.