Bitte vereinbaren Sie für Ihre Gewerbemeldung (An-, Um- oder Abmeldung) vorab einen Termin mit uns oder übersenden uns das entsprechende Formular (Vordrucke auf der linken Seite) unterschrieben mit Ausweiskopie bzw. Gesellschaftervertag per E-Mail oder Post.
Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet
anzuzeigen.
Diese Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung betreffen, als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen.
Wann ist anzuzeigen ?
Die Gewerbeanzeige hat gleichzeitig mit Beginn, Änderung oder Aufgabe der Tätigkeit zu erfolgen.
Über die Gewerbeanzeige wird eine "Bestätigung" ausgestellt (sogenannter Gewerbeschein).
Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Registergericht, Berufsgenossenschaften informiert.
20,00 € pro Gewerbemeldung
Ein Gewerbe ist jede, nicht sozialunwertige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.
Nicht zum Gewerbe zählen:
Anzeigepflichtig sind:
Montag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Dienstag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Mittwoch | 08:00–12:30 | |
Donnerstag | 08:00–12:30 | 14:00–17:30 |
Freitag | 08:00–12:30 |