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Gewerbemeldung

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Gewerbemeldung (An-, Um- oder Abmeldung) vorab einen Termin mit uns oder übersenden uns das entsprechende Formular (Vordrucke auf der linken Seite) unterschrieben mit Ausweiskopie bzw. Gesellschaftervertag per E-Mail oder Post.

Beschreibung

Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet

  • den Beginn der Tätigkeit
  • die Verlegung des Betriebes
  • die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit

  • der Name des Gewerbetreibenden geändert wird
  • die Aufgabe des Betriebes

anzuzeigen.

Diese Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung betreffen, als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen.

Wann ist anzuzeigen ?

Die Gewerbeanzeige hat gleichzeitig mit Beginn, Änderung oder Aufgabe der Tätigkeit zu erfolgen.

Über die Gewerbeanzeige wird eine "Bestätigung" ausgestellt (sogenannter Gewerbeschein).


Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Registergericht, Berufsgenossenschaften informiert.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • bei Anmeldung einer Personengesellschaft zusätzlich den Gesellschaftervertrag oder einen Handelsregisterauszug.
  • bei Anmeldung einer GmbH in Gründung den notariellen Gründungsvertrag.

Gebühr

20,00 € pro Gewerbemeldung

Ein Gewerbe ist jede, nicht sozialunwertige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

Nicht zum Gewerbe zählen:

  • sozial unwerte Tätigungen, z.B. Kettenbriefaktionen,
  • Urproduktion, z.B. Land- und Forstwirtschaft,
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
  • die Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. eines Miethauses).

Anzeigepflichtig sind:

  • Einzelgewerbetreibende,
  • bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften: GbR, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
  • bei juristischen Personen (GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer der GmbH).
Bürgeramt
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30
 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/dienstleistungen/Gewerbemeldung.php