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Gewerbezentralregisterauskunft

Gewerbezentralregisterauszug für eine Privatperson:

Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen.

Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen:

Die Antragstellung muss durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person bzw. Personenvereinigung erfolgen. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen z. B. anhand eines Handelsregister-, Vereinsregisterauszugs.

Der Antrag ist grundsätzlich bei der Meldebehörde des Ortes zu stellen, in dem die juristische Person (Firma) ihren Sitz hat.

Sollte der Firmensitz nicht in der Gemeinde Bad Zwischenahn sein, ist hier eine Antragstellung dennoch möglich, wenn der (gesetzliche) Vertreter mit einer Wohnung in der Gemeinde Bad Zwischenahn gemeldet ist.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 - 4 Wochen.


Seit dem 01.09.2014 besteht außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Weitere Inforamtionen hierzu erhalten Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass/Ausweisdokument,
  • zusätzlich bei Firmen: Vertretungsberechtigung (z. B. Vereinsregisterauszug und Handelsregisterauszug - nur bei Gesellschaften und juristischen Personen),
  • ggf. Anforderungsschreiben der Behörde bei behördlichem Auszug.

Gebühr

Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei der Antragstellung zu bezahlen.

Der Antragsteller muss angeben, wohin der Auszug gesandt werden soll, entweder an die Meldeadresse (Antrag durch Privatperson) bzw. die Firmenadresse (bei Antragstellung für Firma)

oder

Übersendung an eine Behörde (behördlicher Auszug)
Adresse und Aktenzeichen bzw. Verwendungszweck sind uns dann zu benennen.

Der Antrag wird an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet. Der Auszug wird dort erstellt und von dort an die angegebene Adresse übersandt.



Seit dem 01.09.2014 besteht außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Weitere Inforamtionen hierzu erhalten Sie unter

Bürgeramt -Bürgerbüro-
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Telefon 04403 / 604 - 333
E-Mail buergeramt@bad-zwischenahn.de
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30

Gewerbezentralregisterauszug für eine Privatperson:

Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen.

Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen:
Die Antragstellung muss durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person bzw. Personenvereinigung erfolgen. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen z. B. anhand eines Handelsregister-, Vereinsregisterauszugs.

Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei der Antragstellung zu bezahlen.

Hier finden Sie den Online-Antrag.

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/dienstleistungen/Gewerbezentralregister.php