Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine soziale Leistung, die den notwendigen Lebensunterhalt einer Person oder einer Familie (Bedarfsgemeinschaft) sicherstellen soll. Zur Berechnung der Grundsicherung wird zunächst der Bedarf, der sich aus dem Regelsatz (Leistung für persönliche Bedürfnisse wie Nahrungsmittel, Bekleidung, Produkte für die Körperpflege, Verbrauchsstrom und ähnliche persönliche Bedürfnisse), Unterkunftskosten (Miete oder Schuldendienst für eine eigene Immobilie sowie Nebenkosten) und Heizkosten zusammensetzt, festgestellt. Von diesem Bedarf wird dann das monatliche Einkommen oder Vermögen, das eingesetzt werden kann, abgezogen. Sofern das eigene Einkommen oder der Vermögensbetrag nicht ausreichen, um den Bedarf sicherzustellen, entspricht der Fehlbetrag der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.