Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft. Die Kirchenaustrittserklärung ist beim Standesamt des Hauptwohnsitzes abzugeben.
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.
Benötigte Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühr
30,00 € pro Erklärung
Hinweise
Kirchenrechtlich wird der Austritt mit dem Tag der Erklärung wirksam, steuerrechtlich mit Beginn des nächsten Monats.
Die Kirchengemeinde/Religionsgemeinschaft und das Bürgerbüro erhalten Mitteilungen über den Austritt. Das Finanzamt erhält im elektronischen Datenaustausch mit dem Bürgerbüro Mitteilung.