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Osterfeuer

Zulässig sind Osterfeuer, wenn es sich um langjährig ausgeübte und mit einer gewissen örtlichen Bedeutung verbundene öffentlich zugängliche Brauchtumsveranstaltungen handelt. Darauf haben das Nds. Umweltministerium und der Landkreis Ammerland aktuell ausdrücklich hingewiesen. Rein private Verbrennungen, die nicht als öffentliche Veranstaltungen im Laufe der letzten Jahre entstanden und als Brauchtum überliefert sind, sind nicht zulässig.

Für ein Brauchtumsfeuer am Karsamstag ist geeignetes Brennmaterial zu verwenden, das aus Astwerk und Strauchschnitt bestehen sollte. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle, die nicht rein pflanzlich sind, z. B. Haus- und Sperrmüll, gebeiztes oder gestrichenes Holz sowie Bauschutt. Die Veranstalter sind dafür verantwortlich, dass auf den Osterfeuern nur die zugelassenen pflanzlichen Abfälle verbrannt werden. Nicht zugelassene Abfälle müssen vor dem Abbrennen entsorgt werden.

Grundsätzlich sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:

  • 50 m zu Bäumen und unbewohnten Gebäuden,
  • 100 m zu bewohnten Gebäuden, Waldflächen, Wallhecken, Freileitungen und öffentlichen Verkehrsflächen sowie entwässerten Mooren und Zeltplätzen,
  • 300 m zu Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Altenheimen,
  • 60 m zu Bahnkörpern.

Im Naturschutzgürtel um das Zwischenahner Meer ist das Abbrennen in jedem Fall verboten.

Das für das Osterfeuer bestimmte Material muss unmittelbar vor dem Abbrennen nochmals umgeschichtet werden. So können Tiere, die sich in den Brandhaufen aufhalten, noch rechtzeitig flüchten.

Für den Karsamstag geplante Brauchtumsfeuer sind - sofern noch nicht geschehen - bis spätestens eine Woche vor dem Karsamstag beim Bürgeramt der Gemeinde anzumelden.

Für den Fall, dass angemeldete Osterfeuer wegen schlechter Witterungsverhältnisse nicht am Karsamstag abgebrannt werden können, ist es nicht mehr möglich, dieses nachzuholen. In diesem Fall sind die allgemeinen Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfällen zu nutzen: Recyclinghof An den Wiesen (freitags nachmittags und samstags vormittags), Deponie Mansie oder die nächste Ast- und Strauchwerkabfuhr.

Hinweis

Die Anmeldung eines Osterfeuers muss schriftlich erfolgen. Das Formular zur Anmeldung finden Sie im Reiter ONLINE ANTRAG.

Für die Prüfung der Zulässigkeit des Osterfeuers wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.

Bürgeramt
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30
 
 
 
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