Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises müssen persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
Die Herstellung der Dokumente durch die Bundesdruckerei dauert ca. eine bis drei Wochen. Unter Pass-/PA-Statusabfrage erfahren Sie, ob Ihre beantragten Dokumente fertig sind. Entsprechende Hinweise erhalten Sie bei der Antragstellung.
Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis sowie ein Infoflyer stehen im Internet auf der Seite www.personalausweisportal.de bereit.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Im Zusammenhang mit der Ausstellung von Personalausweisen und dem damit ggf. verbundenem Änderungs- und Sperrmanagement sind ab 01.11.2010 nach der PAuswGebV folgende Gebühren zu erheben:
Ausstellung eines Personalausweises an Personen ab 24 Jahren | 37,00 € |
Ausstellung eines Personalausweises an Personen unter 24 Jahren | 22,80 € |
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises | 10,00 € |
Zusatzgebühr für die Ausstellung eines Personalausweises außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer unzuständiger Behörde | 13,00 € |
Verlustmeldung | gebührenfrei |
Ein- oder Ausschaltung der eID-Funktion bei Aushändigung des nPA, erstmalige Einschaltung der eID-Funktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
nachträgliches Einschalten der eID-Funktion | gebührenfrei |
nachträgliches Ausschalten der eID-Funktion | gebührenfrei |
Änderung und Neusetzung der PIN in der Personalausweisbehörde | gebührenfrei |
Änderung der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperrung der eID-Funktion | gebührenfrei |
Entsperrung der eID-Funktion | gebührenfrei |
Bitte überprüfen Sie vor einem Urlaubsantritt die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente. Unmittelbar vor den Ferienzeiten ist mit längeren Bearbeitungszeiten durch die Bundesdruckerei zu rechnen.
In besonders eiligen Fällen können vorläufige Identitätsdokumente ausgestellt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig.
Montag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Dienstag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Mittwoch | 08:00–12:30 | |
Donnerstag | 08:00–12:30 | 14:00–17:30 |
Freitag | 08:00–12:30 |
Hier kann der aktuelle Status des jeweiligen Dokumentes eingesehen werden. Sie benötigen hierzu lediglich die Seriennummer des Dokuments aus Ihrem Antrag.
Wird Ihnen beim Personalausweis der Status "abholbereit" angezeigt, sollten Sie vor Abholung jedoch noch die postalische Zustellung des PIN-Briefes abwarten.
Hier finden Sie die Online-Abfrage.
Wenn Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, vorl. Personalausweis, Reisepass, vorl. Reisepass, Kinderreisepass) verloren haben, ist dieses umgehend der Meldebehörde mitzuteilen. Bitte teilen Sie mit, um welches Dokument es sich handelt und wann, wo und auf welche Art dieses abhandengekommen ist.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Hier finden Sie Online-Antrag.