Ein Sterbefall ist dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Er wird in der Regel von einem Bestattungsinstitut oder von der Einrichtung, in dem die Person verstorben ist angezeigt. Auch die nächsten Angehörigen können den Sterbefall anzeigen.
Eine Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt, welches den Sterbefall beurkundet hat.
Ist ein deutscher Staatsangehöriger, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland im Ausland verstorben, so kann dieser Personenstandsfall auf Antrag in einem deutschen Sterberegister beurkundet werden. Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Verstorbenen bzw. das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes einer antragsberechtigten Person im Inland. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin. Nähere Informationen erteilen wir gerne auf Anfrage.
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.
Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind vorzulegen:
In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Sterbeurkunde: 15,00 € (jedes weitere in einem Arbeitsgang erstellte Exemplar, kostet die Hälfte)
Nachbeurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalles: 40,00 €, ggf. höhere Gebühren bei Prüfung einer vorangegangenen ausländischen Scheidung.
Weitere Informationen bekommen Sie gerne auf Nachfrage.
Berechtigt, eine Sterbeurkunde zu erhalten, sind:
Falls Sie Zweifel an Ihrer Berechtigung zur Erlangung einer Sterbeurkunde haben, legen Sie uns bitte den Sachverhalt schriftlich dar oder wenden Sie sich telefonisch an uns. Wir beraten Sie gerne bezüglich der vorzulegenden Unterlagen..
Montag | 08:00–12:30 |
Dienstag | 08:00–12:30 |
Mittwoch | 08:00–12:30 |
Donnerstag | 08:00–12:30 |
Freitag | 08:00–12:30 |
Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.
Im Bereich Sterberegister können Sie unter den folgenden Optionen auswählen:
- Sterbeurkunde Standard (DIN A4)
- Sterbeurkunde für Stammbuch (DIN A5)
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeeintrag (international)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Die Beantragung und Ausstellung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei dem das jeweilige Ereignis stattgefunden hat.
Jedes erste Exemplar kostet 15,00 €, jedes weitere Exemplar jeweils 7,50 €.
Sofern Sie eine Urkunde zur eigenen Person anfordern, benötigen wir als Identitätsnachweis eine Kopie der Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises. Bitte übersenden Sie diese an das Standesamt.
Sofern Sie Urkunden Dritter anfordern, benötigen wir neben der Kopie des Personalausweises ggf. weitere Nachweise z.B. zur Verwandtschaft o.ä.. Das Standesamt wird sich in diesen Fällen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hier finden Sie den Online-Antrag.