Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn:
Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden von Ihren monatlichen Telefonkosten abgezogen. Vergünstigungsbeträge, die Sie nicht voll ausschöpfen, werden nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen.
Bitte beachten Sie, dass die Telekom für Komplettpakete mit Telefonflatrate-Tarifen keine sozialen Vergünstigungen anbietet. Auf welche Tarife der Sozialtarif anwendbar ist und wie hoch die Vergünstigungen ausfallen, erfahren Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekom..
Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren Bescheid über die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren, Ihren gültigen Schwerbehindertenauweis mit dem Merkzeichen "RF" oder den BAföG-Bescheid mit.
Um den Sozialtarif zu bestellen, können Sie hier den Auftrag für den Sozialtarif herunterladen und ihn ausgefüllt an die Adresse
Deutsche Telekom AG
Kundenservice
53171 Bonn
senden. Bitte denken Sie daran, eine Bescheinigung der GEZ über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht, Ihren BaföG-Nachweis oder Ihren Schwerbehindertenausweis beizulegen.
Montag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Dienstag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
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