Personen, denen kein Wohnraum zur Verfügung steht und die auch keine Aussicht auf einen Wohnraum haben, können auf Antrag in eine Unterkunft der Gemeinde Bad Zwischenahn eingewiesen werden.
Nachweise über die Wohnungslosigkeit (soweit vorhanden), evtl. Beschluss des Amtsgerichtes über die Räumungsklage, Ankündigung des Gerichtsvollziehers zur Räumung der Wohnung