Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Für diese Untersuchung bekommen die Jugendlichen im Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Kosten der Untersuchung trägt das Land.
Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei.
Vorzulegen ist ein Lichtbildausweisdokument des Antragstellers.
Gebühren werden für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht erhoben.