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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Für diese Untersuchung bekommen die Jugendlichen im Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Kosten der Untersuchung trägt das Land.

Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei.

benötigte Unterlagen

Vorzulegen ist ein Lichtbildausweisdokument des Antragstellers.

Gebühren

Gebühren werden für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht erhoben.

Bürgeramt -Bürgerbüro-
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Telefon 04403 / 604 - 333
E-Mail buergeramt@bad-zwischenahn.de
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30
 
 
 
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