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Veranstaltungswerbung

Nach der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Bad Zwischenahn ist es verboten, auf Verkehrsflächen und Anlagen, insbesondere an Bäumen, Haltestellen und Wartehäuschen, Strom- und Ampelschaltkästen, Lichtmasten, Signalanlagen, Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen, an Abfallbehältern und Sammelcontainern und an sonstigen für diese Zwecke nicht bestimmten Gegenständen und Einrichtungen sowie an den im Angrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen, Hauswänden und sonstigen Einrichtungen und Gegenständen Plakate, Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Veranstaltungshinweise und sonstiges Werbematerial anzubringen, zu verteilen oder zugelassene Werbeflächen durch Überkleben, Übermalen oder in sonstiger Art und Weise zu überdecken.

Die Gemeinde Bad Zwischenahn kann Ausnahmen von diesem Verbot erteilen für

  • politische Parteien und Organisationen, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften,
  • Vereine und Verbände aus der Gemeinde Bad Zwischenahn für Veranstaltungen in der Gemeinde Bad Zwischenahn,
  • Zirkusse und zirkusähnliche Wanderausstellungen und Darbietungen,
  • Großveranstaltungen in den übrigen Ammerlandgemeinden, deren Veranstalter die jeweilige Kommune ist, sowie
  • andere Großveranstaltungen in der Gemeinde Bad Zwischenahn von überregionalem Charakter.

Die Erlaubnis ist formlos unter Angabe der Standorte und des Umfanges zu beantragen.

Gebühren

Die Gebühren werden nach dem Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde festgesetzt und richten sich nach dem Umfang der Sondernutzung.

Bürgeramt
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30
 
 
 
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