Eine Haushaltsbescheinigung benötigen Sie immer dann, wenn Sie nachweisen müssen, wie viele Personen in Ihrem Haushalt gemeldet sind, z. B.
- um Kindergeld zu erhalten,
- für die Arbeitsagentur oder
- in Sozialhilfeangelegenheiten.
In der Haushaltsbescheinigung werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von den unter "Kontakt" genannten Stellen bestätigt.
Eine Haushaltsbescheinigung können Sie persönlich oder schriftlich bei uns beantragen. Sie können auch jemanden bevollmächtigen. Der/Die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht Ihren und einen eigenen Ausweis.
Wenn Sie persönlich erscheinen, kann die Haushaltsbescheinigung sofort ausgestellt werden. Haben Sie die Haushaltsbescheinigung schriftlich angefordert, senden wir Ihnen diese per Post zu.
- Personalausweis oder Reisepass
- evtl. Vordruck der Kindergeldkasse.