Es wird bei Vorliegen entsprechender Hinweise im Einzelfall überprüft, ob Grundstückseigentümer bzw. beauftragten Personen die Gehwege bzw. Straßenseitenstreifen von Schnee und Eis befreit haben und ihrer Streupflicht nachgekommen sind..
Frau Karger Tel.: 04403 / 604 -322 E-Mail schreiben
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