Logo

Berufsausbildungsbeihilfe

Zuständigkeit: externe Zuständigkeit

Berufsausbildungsbeihilfe

Um eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt das Arbeitsamt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird Berufsaus-bildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe BAB gezahlt wird, erfahren Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Externe Zuständigkeit

Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit.

Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30
 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/dienstleistungen/berufsausbildungsbeihilfe.php