Logo

Einschulung

Einschulung

Die Anmeldungen für die Einschulung erfolgen über die jeweilige Schule. Die jeweilige Grundschule richtet sich nach dem in der Satzung zur Festlegung von Schulbezirken festgelegten Einzugsbereiche.

Die Kinder, die in der Zeit vom 02. Oktober 2014 bis zum 01. Oktober 2015 geboren sind, werden mit dem Beginn des Schuljahres 2021/2022 schulpflichtig.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Bitte melden Sie Ihr/Ihre schulpflichtiges/schulpflichtigen Kind/er bei der zuständigen Grundschule nach vorheriger Terminabsprache an. Auch die im laufenden Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder sind erneut anzumelden.

Hier gelangen Sie zu den Grundschulen in der Gemeinde Bad Zwischenahn. Bei der Grundschule sind die jeweiligen Einzugsbereiche aufgeführt.

Mitzubringen

Eine Geburtsurkunde und der Untersuchungsnachweis „U9“ sind mitzubringen. Des Weiteren müssen die Kinder zur Anmeldung zwecks einer Sprachüberprüfung mitgebracht werden.

Die Anmeldungen für die Einschulung erfolgen über die jeweilige Schule.

Amt für Bildung und Sport
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Montag08:00–12:3014:30–16:00
Dienstag08:00–12:3014:30–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:30–17:30
Freitag08:00–12:30
 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/dienstleistungen/einschulung.php