Die Gemeindewerke für Wasser und Abwasser werden als Eigenbetrieb der Gemeinde geführt (mit kaufmännischer Buchführung und Kostenrechnung).
Der Betriebsausschuss, der aufgrund der gesetzlichen Vorgaben mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet ist (im Gegensatz zu anderen Fachausschüssen), berät die betriebsinternen Planungen und Entscheidungen. Ihm gehören auch stimmberechtigte Belegschaftsvertreter an.
Für Beitragssatzungen erarbeitet der Betriebsausschuss eine Beschlussempfehlung für den Rat, vorbereitet durch den Verwaltungsausschuss. Die Satzungen werden in öffentlicher Sitzung beraten.