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Verwaltungsausschuss (VA)

Der Verwaltungsausschuss als Beschlussgremium ist praktisch ein "verkleinerter Rat".

Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlüsse des Rates vor. Er beschließt über Widersprüche im eigenen Wirkungskreis, z. B. bei Widersprüchen gegen die Festsetzung von Gebühren und Beiträgen und ist zuständig für einige Personalangelegenheiten.

Außerdem hat er eine sogenannte "Lückenkompetenz". Der Verwaltungsausschuss ist immer dann zuständig, wenn nicht aufgrund von gesetzlichen Vorgaben in der Niedersächsischen Gemeindeordnung, der Rat oder die Bürgermeisterin/der Bürgermeister entscheidet.

Der Verwaltungsausschuss besteht aus

der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister,
den Beigeordneten (aus dem Kreis der Ratsmitglieder),
den Mitgliedern mit Grundmandat (aus dem Kreis der Ratsmitglieder - kein Stimmrecht),
ggf. weitere Beamte auf Zeit (kein Stimmrecht).

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister hat den Vorsitz. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Der Verwaltungsausschuss in der Gemeinde Bad Zwischenahn besteht aus folgenden Mitgliedern:

Ausschussmitglieder

Beigeordnete

Grundmandatsinhaber

 
 
 
https://www.bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/politik/VA.php